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Markus Mücke
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Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Flügen Sehr geehrte Kunden, als Ihr Reisebüro vermitteln wir die von Ihnen gewünschte Flugleistung auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch. 1. Vermittlung fremder Leistungen 1.1. Wir bieten die in der Flugdatenbank enthaltenen Flüge als Vermittlung fremder Leistungen an und haben daher bei der Buchung lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft, bzw. dem Anbieter des Fluges. 1.2. Unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen und aus den gesetzlichen Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.3. Für Ihre Rechte und Pflichten als Kunde gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. 2. Zahlung, Umbuchung, Rücktritt 2.1. Der Preis der vermittelten Leistung ist grundsätzlich im voraus gegen Aushändigung der Flugscheine oder ( z.B. bei Tickethinterlegung ) der Informationen oder Unterlagen zur Abholung zahlungsfällig. 2.2. Bei Umbuchungen ( insbesondere Änderung des Hin-, bzw. Rückflugtermins, der Flugklasse und der Flugroute ) sind wir berechtigt im Wege des Aufwendungsersatzanspruchs die hierfür von der Fluggesellschaft, bzw. dem Anbieter berechneten Kosten vom Kunden zu verlangen. 2.3. Rücktrittsmöglichkeiten von der Buchung bestehen nur zu den Bedingungen, die in den Internet-Datenbanken für die gebuchten Vermittlungsleistungen genannt werden. 3. Paß- u. Visavorschriften 3.1. Wir erteilen entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, daß der Kunde deutscher Staatsbürger ist. 3.2. Wir sind zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet, falls keine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich abgeschlossen wurde. 4. Pflichten des Kunden 4.1. Wir weisen Sie darauf hin, daß die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften besondere Pflichten des Kunden begründen, insbesondere die Einhaltung von Eincheckzeiten ( Zeitpunkt des Eintreffens am Flugschalter ) sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. 4.2. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs, ohne Anspruch auf ( Teil-) Rückerstattung des Flugpreises. 4.3. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschaden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen. 4.4. Sie sind verpflichtet, sich auch selbst rechtzeitig über die Einreisebestimmungen der angeflogenen Ziel- bzw. Transitländer zu erkundigen. 4.5. Mängel unserer Vermittlungsleistung müssen Sie unverzüglich anzeigen und uns Gelegenheit zur Abhilfe geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche Ihrerseits aus dem Vermittlungsvertrag. 5. Haftung 5.1. Wir nehmen unsere Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor, haften jedoch nicht für den Vermittlungserfolg selbst. 5.2. Die Angaben in der Flugdatenbank beruhen auf den Angaben der Fluggesellschaft, bzw. Anbieter der Flüge. Sie stellen keine Zusicherung unsererseits dar. 5.3. Wir haften nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit der in der Flugdatenbank enthaltenen Termine, Routen und Preise. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist unsere Haftung jedoch auf Fälle grober Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere vertragliche Haftung als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist in jedem Fall, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Flugleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen Schaden allein, aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind. 5.4. Kommt uns ausnahmsweise die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so bestimmt sich deren Haftung bei innerdeutschen Flügen ausschließlich nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, bei internationalen Flügen nach den internationalen Flugabkommen. 6. Sonstiges 6.1. Ansprüche gegen uns – ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung- verjähren in 6 Monaten ab dem vertraglichen Rückflugdatum. Haben Sie solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. 6.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat. 6.3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzem nicht berühren.
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